- 2016 - 1287. o. T. (Breslau.) in die parasceves. Ein Unbekannter (anscheinend ein Breslauer Domherr) meldet dem Bischof, die in Oppeln aufgestellten Bedingungen seien von dem Herzoge verworfen worden, der Verschiedenes daraus gestrichen verlange, so die Erstattung der Zinsen und Zehnten auch nur für ein Jahr, den Schadenersatz für die Domkurien bei Ottmachau, die Verpflichtung die Intrusi zu entfernen, den Schadenersatz für den Bischof von Lebus, die Breslauer Domherrn und andre Geistliche, ausserdem verlange der Herzog "omnes sentencie etiam relaxate" sollen als unentschieden angesehen und definitiv entschieden werden "per arbitros de quacunque procincia vel regno electos pro utraque parte" bis wohin die betreffenden Persönlichkeiten ganz unangefochten bleiben sollen. Aus den Acta Thome bei Stenzel, Bisthumsurk. 226. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1886; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 3: Bis zum Jahre 1300. Herausgegeben von Colmar Grünhagen. |